Wie lagern Sie Ihre Arzneimittel?
Die örtlichen gesetzlichen Anforderungen an die diebstahlsichere Aufbewahrung von Arzneimitteln und die damit verbundene Sorgfaltspflicht sind zu erfüllen. Zum einen muss das Arzneimittel geschützt aufbewahrt werden, zum anderen muss es für berechtigte Personen schnell verfügbar und dokumentierbar sein.
Mit Schränken für Betäubungsmittel können Sie sicherstellen, dass der Zugang zu Arzneimitteln transparent und rund um die Uhr kontrolliert ist. Mit einem Benutzer- und Rollenkonzept sind Sie flexibel und behalten dennoch die volle Kontrolle. Sie können den Mitarbeitern je nach Bedarf unterschiedliche Rechte einräumen. Alle Entnahmen werden protokolliert, selbst nicht autorisierte Versuche. Sie wissen immer, wer sich Zugang zum Schrank verschafft hat.
Optional können Sie auch teure Arzneimittel, medizinische Geräte, z. B. chirurgische Instrumente oder kostenintensive Verbrauchsmaterialien, verfolgen. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald der Mindestbestand erreicht ist. Bei Bedarf kann ein Alarm an die Leit- oder Sicherheitszentrale gesendet werden.